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    Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

    Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde

    Beim Spaziergang am Rhein, beim Ausritt über die Felder oder beim Toben im Garten: Hunde und Pferde machen manchmal, was sie wollen. Für den Schaden haftest du als Halter, auch wenn du nichts falsch gemacht hast. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflicht. Wir suchen in Kalkar und am Niederrhein den passenden Tarif für dich und dein Tier.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Als Halter haftest du nach § 833 BGB für Schäden durch dein Tier, auch wenn dich keine Schuld trifft.
    • Hunde und Pferde sind nicht über die Privathaftpflicht versichert, sie brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
    • In NRW ist sie für große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg) und für gefährliche Hunde gesetzlich vorgeschrieben.
    • Die Versicherung zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht.

    Fachlich geprüft von Martin Smits, dein persönlicher Versicherungsmakler in Kalkar seit 1997Stand: Oktober 2026

    Ein Hund, der einem Radfahrer vor das Rad läuft, ein Pferd, das beim Führen erschrickt und ausschlägt: Tiere reagieren aus dem Instinkt, und ein kurzer Moment kann schwere Folgen haben. Das Gesetz ist hier streng. Als Tierhalter haftest du für Schäden, die dein Tier anderen zufügt, grundsätzlich auch dann, wenn du alles richtig gemacht hast. Wird jemand verletzt, kommen Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall zusammen. Das kann dich schnell finanziell ruinieren.

    Am Niederrhein mit seinen Feldwegen, Deichen und vielen Reitställen gehören Hunde und Pferde einfach dazu. Und damit auch die Tierhalterhaftpflicht für jeden Hunde- und Pferdehalter. Als dein persönlicher Versicherungsmakler in Kalkar achten wir darauf, dass auch Reitbeteiligung, Fremdreiter, Welpen oder der Urlaub mit Hund sauber mitversichert sind.

    Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden durch sein Tier, selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.

    Gefährdungshaftung des Tierhalters
    01 · Aus der Praxis

    So schnell kann es passieren: Beispiele aus der Praxis

    Hund läuft auf ein Kind zu

    Ein nicht angeleinter Hund rennt freudig auf ein Kind zu. Das Kind erschrickt, weicht zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Die Eltern verlangen vom Hundehalter Schmerzensgeld und die Behandlungskosten.

    Huftritt beim Führen

    Beim Führen erschrickt eine Stute und schlägt aus. Ein Passant wird an der Brust getroffen und bricht sich zwei Rippen. Er fordert Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Ersatz für seinen Verdienstausfall.

    Sturz mit dem Fahrrad

    Beim Spaziergang auf dem Radweg läuft ein Hund plötzlich vor ein Fahrrad. Der Radfahrer kann nicht mehr bremsen, stürzt und verletzt sich erheblich. Dazu ist sein E-Bike beschädigt.

    Zerkratzte Ferienwohnung

    Im Urlaub an der niederländischen Küste bleibt der Hund kurz allein in der Ferienwohnung und zerkratzt Tür und Parkett. Mit eingeschlossenen Mietsachschäden übernimmt die Tierhalterhaftpflicht die Reparatur.

    Beispiele zur Veranschaulichung, keine echten Kundenfälle.

    02 · Leistungen

    Was die Tierhalterhaftpflicht für dich leistet

    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im Vertrag genannten Hunde oder Pferde. Das leistet die Versicherung:

    Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    Fügt dein Tier anderen einen Schaden zu, zahlt die Versicherung Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reparatur oder Ersatz.

    Abwehr unberechtigter Forderungen

    Die Versicherung prüft jeden Anspruch. Ist er unberechtigt, wehrt sie ihn für dich ab und trägt alle Kosten bis hin zum Rechtsstreit.

    Tierhüter mitversichert

    Personen, die dein Tier mit deinem Einverständnis betreuen, beaufsichtigen oder ausführen, sind ebenfalls geschützt. Zum Beispiel die Nachbarin, die mit dem Hund Gassi geht.

    Mietsachschäden

    Gute Tarife zahlen auch für Schäden an gemieteten Räumen, etwa in der Ferienwohnung, im Hotel oder in der gemieteten Pferdebox.

    Welpen und Fohlen

    Nachwuchs deines versicherten Tieres ist in vielen Tarifen bis zu einem bestimmten Alter automatisch mitversichert.

    Extras für Pferdehalter

    Flurschäden, ungewollte Deckakte, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen und der unentgeltliche Verleih an Fremdreiter lassen sich einschließen.

    Für wen ist sie gedacht?

    Für alle Halter von Hunden und Pferden. Katzen, Kaninchen und andere zahme Haustiere sind dagegen in der Regel über die Privathaftpflicht abgedeckt.

    Wer und was ist versichert

    • Du als Halter des im Vertrag genannten Tieres
    • Tierhüter, die das Tier mit deinem Einverständnis betreuen
    • Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden Dritter
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Je nach Tarif: Mietsachschäden, Welpen und Fohlen, Fremdreiter, Flurschäden, Auslandsaufenthalte

    Grundsätzlich nicht versichert

    • Schäden, die dein Tier dir selbst oder deinen Familienangehörigen zufügt
    • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    • Gewerbliche Nutzung, z. B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht oder berufliche Turnierteilnahme
    • Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden
    • Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Streik oder Kernenergie

    Bestimmte Hunderassen sind bei vielen Versicherern anfragepflichtig oder nur eingeschränkt versicherbar. Wir suchen auch für deinen Hund einen passenden Tarif.

    03 · Unser Vergleich

    Der Unterschied steckt im Kleingedruckten

    Im Kleingedruckten unterscheiden sich die Tarife deutlich. Darauf achten wir:

    1

    Hohe Deckungssumme

    Personenschäden können sehr teuer werden. Wir empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mehreren Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

    2

    Mietsachschäden

    Gerade wenn du mit Hund verreist oder dein Pferd in einer gemieteten Box steht, sollten Schäden an gemieteten Sachen eingeschlossen sein.

    3

    Fremdreiter und Reitbeteiligung

    Reiten auch andere dein Pferd, muss deren Haftung mitversichert sein, mit oder ohne Reitbeteiligungsvertrag.

    4

    Ungewollter Nachwuchs

    Welpen, Fohlen und ungewollte Deckakte: Solche Fälle sollten im Vertrag sauber geregelt sein.

    5

    Auslandsschutz

    Urlaub in den Niederlanden um die Ecke oder Reitferien weiter weg: Der Schutz sollte auch bei längeren Auslandsaufenthalten gelten.

    6

    Selbstbeteiligung

    Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken. Wir prüfen, ob sie für dich sinnvoll ist.

    04 · Gut zu wissen

    Tipps rund um die Tierhalterhaftpflicht

    Persönlich beraten am Niederrhein

    Tierhalterhaftpflicht in Kalkar

    Wir sind kein Vergleichsportal, sondern ein Team aus Kalkar, das du anrufen, anschreiben und besuchen kannst. Als deine persönlichen Versicherungsmakler arbeiten wir für dich und nicht für eine Versicherungsgesellschaft. Wir vergleichen die Tarife am Markt und sagen dir, was zu dir passt.

    Und wenn wirklich etwas passiert, meldest du den Schaden einfach bei uns. Wir kümmern uns um die Abwicklung mit dem Versicherer.

    Smits & Kollegen
    Markt 3, 47546 Kalkar

    Gerade geschlossen · ab 9:00 Uhr wieder da

    Lass uns über deine Tierhalterhaftpflicht sprechen

    Wir vergleichen viele Versicherer für dich und beraten dich kostenlos, im Büro in Kalkar, am Telefon oder per Video. Das erste Gespräch verpflichtet dich zu nichts.

    Versicherer in dieser Sparte

    Für Hausrat, Wohngebäude und Haftpflicht vergleichen wir unter anderem die Angebote dieser Versicherer:

    Alle 53 Versicherer für Sach & Haftpflicht privat

    Als persönlicher Versicherungsmakler vergleichen wir für dich eine breite Auswahl an Versicherern und handeln in deinem Auftrag. Als Mitglied der VEMA eG haben wir Zugang zu exklusiven Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen.

    Mehr über unsere VEMA-Mitgliedschaft

    Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht

    Nein. Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Für sie brauchst du eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen und andere zahme Kleintiere sind dagegen meist über die Privathaftpflicht abgedeckt.

    Für große Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht und für gefährliche Hunde schreibt das Landeshundegesetz NRW sie vor. Für alle anderen Hunde ist sie nicht vorgeschrieben, wir empfehlen sie aber jedem Hundehalter.

    Wer dein Tier mit deinem Einverständnis betreut oder ausführt, ist als sogenannter Tierhüter in der Regel mitversichert, solange er das nicht gewerblich tut.

    Das hängt vom Tarif ab. Viele Pferdehalterhaftpflicht-Tarife schließen Fremdreiter und Reitbeteiligungen ein, teils mit Einschränkungen. Wir prüfen, ob dein Vertrag das abdeckt.

    In vielen Tarifen ja, bis zu einem bestimmten Alter. Danach müssen sie angemeldet werden, wenn du sie behältst.

    Bestimmte Rassen sind bei vielen Versicherern anfragepflichtig. Der Versicherer schaut sich dann den Einzelfall an und entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen er versichert. Wir kennen die Annahmerichtlinien und suchen einen Anbieter, der passt.

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.