An der Unfallstelle
- 1Ruhe bewahren und Warnblinker einschalten. Zieh die Warnweste an, bevor du aussteigst.
- 2Unfallstelle absichern: Stell das Warndreieck auf – in der Stadt etwa 50 Meter, auf der Landstraße etwa 100 Meter und auf der Autobahn deutlich weiter hinter der Unfallstelle. Auf der Autobahn bringst du dich und andere hinter der Leitplanke in Sicherheit.
- 3Erste Hilfe leisten und bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.
- 4Die Polizei (110) rufen, wenn jemand verletzt ist, der Unfallgegner keine Daten herausgeben will, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten, ein ausländisches Auto beteiligt ist oder ihr euch über den Hergang nicht einig seid.
- 5Beweise sichern: Fotos von der Unfallstelle, den Autos und den Schäden aus mehreren Blickwinkeln, bevor die Fahrzeuge bewegt werden – wenn das gefahrlos möglich ist. Notiere Namen und Telefonnummern von Zeugen.
- 6Daten austauschen: Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Kennzeichen, Versicherer und am besten die Versicherungsscheinnummer. Dafür eignet sich der Europäische Unfallbericht, den du im Handschuhfach haben solltest.
Fahr nie einfach weiter, auch nicht nach einem kleinen Parkrempler. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich strafbar. Ist niemand da, wartest du eine angemessene Zeit und rufst dann die Polizei.
Was du an der Unfallstelle nicht tun solltest
- Kein Schuldanerkenntnis: Sag oder unterschreib nicht, dass du schuld bist – auch wenn es dir so vorkommt. Wer verantwortlich ist, klären die Versicherer.
- Keine Bargeld-Lösung: Unter der Hand bezahlen oder sich „privat einigen“ geht oft schief, wenn der Schaden später teurer wird als gedacht.
- Nichts verschweigen: Gib der Polizei und deinem Versicherer ehrliche und vollständige Angaben.
Nach dem Unfall: Schaden melden
Melde den Unfall deinem Versicherer möglichst schnell, spätestens innerhalb einer Woche – das verlangen die Bedingungen der Kfz-Versicherung. Das gilt auch, wenn du den Schaden vielleicht selbst bezahlen willst. Die Meldung allein führt noch nicht zur Rückstufung.
Warst du nicht schuld, meldest du deinen Schaden beim Versicherer des Unfallgegners. Bei größeren Schäden steht dir dann ein eigener Gutachter zu, dessen Kosten der gegnerische Versicherer trägt. Lass dir von dessen Versicherer keinen Gutachter oder keine Werkstatt aufdrängen, wenn du das nicht möchtest.
Als unsere Kundin oder unser Kunde rufst du einfach uns an. Wir melden den Schaden, sagen dir, was du jetzt brauchst, und bleiben bis zur Regulierung an deiner Seite.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: November 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen und Kündigungsregeln gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen deines Vertrags.
