Rabattschutz
Mit dem Rabattschutz wirst du nach einem Schaden nicht zurückgestuft – meist für einen Schaden pro Jahr. Dein Beitrag bleibt also gleich, obwohl der Versicherer gezahlt hat.
Wichtig zu wissen: Der Rabattschutz gilt nur bei deinem jetzigen Versicherer. Wechselst du, meldet er dem neuen Versicherer deine Schadenfreiheitsklasse so, als hättest du keinen Rabattschutz gehabt. Der Schaden holt dich dann beim Wechsel ein.
GAP-Deckung bei Leasing und Finanzierung
Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Auto gebraucht kostet. Bei Leasing oder Finanzierung ist die offene Restschuld aber oft höher. Die Differenz – die Lücke, englisch „gap“ – müsstest du selbst bezahlen.
Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke. Bei Leasing ist sie oft Pflicht oder sehr zu empfehlen. Manche Leasingverträge enthalten sie schon – dann brauchst du sie nicht doppelt.
Auslandsschadenschutz und Mallorca-Police
Hat dich im europäischen Ausland jemand angefahren, regelt normalerweise dessen Versicherer deinen Schaden – nach dem Recht des Landes. Das kann schwierig werden: In manchen Ländern sind die Deckungssummen niedrig, und Leistungen wie ein Mietwagen werden nicht immer bezahlt.
Mit dem Auslandsschadenschutz zahlt dein eigener Versicherer, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Wer öfter mit dem Auto in den Urlaub fährt, etwa über die Grenze in die Niederlande oder weiter in den Süden, profitiert davon.
Die Mallorca-Police hilft, wenn du im Urlaub einen Mietwagen fährst: Sie stockt die oft niedrige Haftpflicht-Deckungssumme des Mietwagens auf die Summe deines eigenen Vertrags auf. In vielen Tarifen ist sie schon enthalten.
Schutzbrief
Der Schutzbrief hilft bei Panne und Unfall: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung oder Mietwagen und bei Bedarf der Rücktransport des Autos aus dem Ausland. Er kostet meist nur wenige Euro im Jahr.
Bist du schon Mitglied in einem Automobilclub, hast du ähnliche Leistungen oft bereits. Dann vergleichen wir, ob du den Schutzbrief zusätzlich brauchst.
Fahrerschutz
Verursachst du selbst einen Unfall und wirst verletzt, zahlt die Haftpflicht dir nichts – sie zahlt nur die Schäden der anderen. Der Fahrerschutz schließt diese Lücke: Er ersetzt dir als Fahrer etwa Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder Kosten für einen Umbau, wenn du nach dem Unfall dauerhaft eingeschränkt bist.
Gerade wenn du viel fährst und keine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung hast, ist der Fahrerschutz eine Überlegung wert.
Neupreis- und Kaufpreisentschädigung
Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko normalerweise den Wiederbeschaffungswert. Mit einer Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bekommst du in den ersten Monaten oder Jahren nach dem Kauf mehr – den Neupreis beziehungsweise den Preis, den du bezahlt hast. Wie lange das gilt, ist von Tarif zu Tarif verschieden und ein wichtiger Punkt beim Vergleich.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: November 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen und Kündigungsregeln gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen deines Vertrags.
