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    Wildunfall: richtig reagieren und Schaden melden – Was du tun musst und welche Versicherung zahlt

    Am Niederrhein sind die Straßen oft von Feldern, Wäldern und Hecken gesäumt. Rund um den Reichswald bei Kleve und Goch, an den Rheinauen und auf den Landstraßen zwischen den Dörfern kreuzen Rehe, Wildschweine und Hasen regelmäßig die Fahrbahn.

    Besonders in der Dämmerung, im Herbst nach der Zeitumstellung und im Frühjahr ist Vorsicht gefragt. Hier liest du, wie du richtig reagierst und welche Versicherung den Schaden zahlt.

    Wenn plötzlich ein Tier auf der Straße steht

    • Bremsen statt ausweichen: Halte das Lenkrad gerade und bremse kräftig. Ein riskantes Ausweichmanöver endet oft am Baum oder im Gegenverkehr – und ist viel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Tier.
    • Abblenden und hupen: Fernlicht blendet die Tiere, sie bleiben dann oft stehen. Abblenden und hupen kann sie vertreiben.
    • Mit weiteren Tieren rechnen: Wo ein Reh über die Straße läuft, folgen oft weitere.
    • Warnschilder ernst nehmen: An Strecken mit Wildwechsel-Schild langsamer fahren, vor allem in der Dämmerung.

    Nach dem Zusammenstoß

    1. 1Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
    2. 2Die Polizei (110) anrufen. Sie benachrichtigt den zuständigen Jäger.
    3. 3Das Tier nicht anfassen. Ein verletztes Tier kann sich wehren, und du kannst dich an einem toten Tier mit Krankheiten anstecken. Wenn es gefahrlos geht, das tote Tier mit Handschuhen an den Straßenrand ziehen.
    4. 4Das Tier auf keinen Fall mitnehmen – das ist Wilderei und strafbar.
    5. 5Fotos machen: vom Tier, von der Unfallstelle und vom Schaden am Auto, auch von Haaren oder Blut am Fahrzeug.
    6. 6Wildunfallbescheinigung geben lassen, vom Jäger oder von der Polizei. Die brauchst du für deine Versicherung.
    7. 7Den Schaden deinem Versicherer melden, bevor du das Auto reparieren lässt.

    Fahr nach einem Wildunfall nicht einfach weiter, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Ohne Meldung fehlt dir der Nachweis für die Versicherung, und ein verletztes Tier wird nicht gefunden.

    Welche Versicherung zahlt?

    Schäden durch einen Zusammenstoß mit Haarwild – also Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase oder Fuchs – zahlt die Teilkasko. Viele gute Tarife gehen weiter und zahlen bei Zusammenstößen mit allen Tieren, etwa auch mit Vögeln, Pferden oder Kühen. Das ist am Niederrhein mit seinen Weiden ein wichtiger Punkt.

    Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Hast du nur die Haftpflicht, bekommst du den Schaden an deinem Auto nicht ersetzt.

    Weichst du einem Tier aus und landest im Graben, ohne das Tier zu berühren, wird es schwieriger: Dann musst du nachweisen, dass das Ausweichen nötig war. Bei kleinen Tieren wie Hasen oder Füchsen gilt ein Ausweichen oft als nicht angemessen. Mit Vollkasko ist ein solcher Unfall auf jeden Fall versichert – dann allerdings mit Rückstufung.

    Häufige Fragen

    Ja, ruf die Polizei an. Sie informiert den Jäger, und du bekommst so die Wildunfallbescheinigung, die deine Versicherung als Nachweis verlangt.

    Nein, wenn der Schaden über die Teilkasko läuft. Teilkaskoschäden haben keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse.

    Nur, wenn dein Tarif Zusammenstöße mit allen Tieren einschließt. Ältere oder einfache Tarife zahlen oft nur bei Haarwild. Das schauen wir beim Vergleich mit an.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: November 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen und Kündigungsregeln gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen deines Vertrags.