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    Krankgeschrieben: Was die AU-Klausel bringt – Geld schon bei längerer Krankschreibung – nicht erst nach der BU-Prüfung

    Bis ein Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt, können Monate vergehen. Ärzte müssen Berichte schreiben, Gutachten werden eingeholt, Rückfragen beantwortet. In dieser Zeit fehlt dir das Geld.

    Genau hier setzt die Arbeitsunfähigkeitsklausel an, kurz AU-Klausel.

    Was die AU-Klausel macht

    Bist du länger am Stück krankgeschrieben, zahlt der Versicherer schon eine Rente, ohne dass deine Berufsunfähigkeit geprüft sein muss. Oft gilt das ab sechs Monaten Krankschreibung. Als Nachweis reicht meist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    Die Leistung ist zeitlich begrenzt. Wie lange sie höchstens gezahlt wird, steht in den Bedingungen und ist je nach Versicherer verschieden.

    Warum das so wertvoll ist

    • Schnelles Geld: Du bekommst eine Leistung, während die BU-Prüfung noch läuft.
    • Einfacher Nachweis: Die Krankschreibung ist leichter zu belegen als eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %.
    • Weniger Druck: Du kannst dich auf deine Gesundheit konzentrieren statt auf Formulare.

    Wo die Grenzen liegen

    • Keine doppelte Leistung: Wirst du danach als berufsunfähig anerkannt, wird die AU-Leistung meist mit der BU-Rente für denselben Zeitraum verrechnet.
    • Begrenzte Dauer: Die AU-Leistung ist kein Ersatz für die BU, sondern eine Brücke.
    • Nicht kostenlos: Je nach Versicherer ist die Klausel im Tarif enthalten oder kostet einen Aufschlag.
    • Unterschiedliche Details: Ob ein bestimmter Arzt die Krankschreibung ausstellen muss und welche Unterlagen nötig sind, regelt jeder Versicherer anders.

    Für wen sie besonders wichtig ist

    Für Angestellte, die nach dem Ende der Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld bekommen, kann die AU-Klausel eine spürbare Lücke schließen. Und für Selbstständige, bei denen jeder Monat ohne Einkommen sofort weh tut.

    Ob sich der Aufschlag für dich lohnt, rechnen wir im Termin mit dir durch.

    Häufige Fragen

    Nein. Sie greift meist erst nach einer längeren Krankschreibung und ist zeitlich begrenzt. Für die ersten Wochen und Monate brauchst du je nach Situation eine andere Lösung.

    Bei älteren Verträgen oft nicht. Schick uns deine Unterlagen, wir schauen im BU-Check nach.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.

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