Was die AU-Klausel macht
Bist du länger am Stück krankgeschrieben, zahlt der Versicherer schon eine Rente, ohne dass deine Berufsunfähigkeit geprüft sein muss. Oft gilt das ab sechs Monaten Krankschreibung. Als Nachweis reicht meist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Leistung ist zeitlich begrenzt. Wie lange sie höchstens gezahlt wird, steht in den Bedingungen und ist je nach Versicherer verschieden.
Warum das so wertvoll ist
- Schnelles Geld: Du bekommst eine Leistung, während die BU-Prüfung noch läuft.
- Einfacher Nachweis: Die Krankschreibung ist leichter zu belegen als eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %.
- Weniger Druck: Du kannst dich auf deine Gesundheit konzentrieren statt auf Formulare.
Wo die Grenzen liegen
- Keine doppelte Leistung: Wirst du danach als berufsunfähig anerkannt, wird die AU-Leistung meist mit der BU-Rente für denselben Zeitraum verrechnet.
- Begrenzte Dauer: Die AU-Leistung ist kein Ersatz für die BU, sondern eine Brücke.
- Nicht kostenlos: Je nach Versicherer ist die Klausel im Tarif enthalten oder kostet einen Aufschlag.
- Unterschiedliche Details: Ob ein bestimmter Arzt die Krankschreibung ausstellen muss und welche Unterlagen nötig sind, regelt jeder Versicherer anders.
Für wen sie besonders wichtig ist
Für Angestellte, die nach dem Ende der Lohnfortzahlung nur noch Krankengeld bekommen, kann die AU-Klausel eine spürbare Lücke schließen. Und für Selbstständige, bei denen jeder Monat ohne Einkommen sofort weh tut.
Ob sich der Aufschlag für dich lohnt, rechnen wir im Termin mit dir durch.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












