Melde dich früh bei uns
Ruf uns an, sobald absehbar ist, dass du länger ausfällst. Nicht erst, wenn alles feststeht. Wir schauen dann gemeinsam in deinen Vertrag: Greift vielleicht schon die AU-Klausel? Kannst du die Beiträge während der Prüfung stunden? Welche Fristen gelten?
Auch wenn du dir unsicher bist, ob es „reicht“: Lieber einmal zu früh fragen als zu spät.
Füll die Fragebögen nicht allein aus
Der Versicherer schickt dir ausführliche Fragebögen. Besonders wichtig ist die Beschreibung deines Berufs: Was hast du an einem normalen Arbeitstag gemacht, wie lange, in welcher Haltung, mit welcher Belastung? Danach beurteilt der Versicherer, ob du zu mindestens 50 % berufsunfähig bist.
Hier passieren viele Fehler. Wer seinen Job zu knapp oder zu allgemein beschreibt, macht es dem Versicherer schwer, die Berufsunfähigkeit zu erkennen. Deshalb gehen wir die Fragebögen mit dir gemeinsam durch, bevor sie rausgehen.
Diese Unterlagen helfen
- Arzt- und Krankenhausberichte: Alles, was deine Erkrankung und die Behandlung beschreibt.
- Krankschreibungen: Damit lässt sich der Verlauf gut nachvollziehen.
- Tätigkeitsbeschreibung: Was du im Beruf tatsächlich gemacht hast, gern auch mit Unterlagen vom Arbeitgeber.
- Versicherungsschein und Bedingungen: Damit wir wissen, was in deinem Vertrag gilt.
Schick uns lieber eine Unterlage zu viel als eine zu wenig. Wir sortieren das.
So läuft es beim Versicherer grob ab
- 1Du meldest den Leistungsfall – am besten über uns.
- 2Der Versicherer schickt dir seine Fragebögen und bittet meist um eine Schweigepflichtentbindung, damit er bei deinen Ärzten Auskünfte einholen kann.
- 3Er wertet die Unterlagen aus, fragt oft nach und lässt manchmal ein Gutachten erstellen.
- 4Am Ende entscheidet er: Er erkennt die Leistung an, manchmal auch zunächst befristet – oder er lehnt ab.
Wie lange das dauert, ist sehr unterschiedlich. Wir haken nach und halten dich auf dem Laufenden.
Wir begleiten dich – mit Spezialisten im Rücken
Wir sind dein Ansprechpartner während der ganzen Prüfung. Wird es kompliziert, holen wir Leistungsfall-Spezialisten aus unserem Netzwerk und unserer Maklergenossenschaft dazu. Die kennen die Abläufe bei den Versicherern genau.
Ein Anwalt ist erst dann ein Thema, wenn es wirklich Streit gibt, etwa nach einer Ablehnung. Ob eine Rechtsschutzversicherung dann hilft, hängt davon ab, ob sie schon bestand, als der Streit entstanden ist. Das schauen wir uns im Einzelfall an.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












