Polizeidienstunfähigkeit und Feuerwehrdienstunfähigkeit
Kannst du den Vollzugsdienst gesundheitlich nicht mehr leisten, wird das als Polizeidienstunfähigkeit bzw. Feuerwehrdienstunfähigkeit festgestellt. Das heißt aber nicht automatisch, dass du in den Ruhestand gehst. Der Dienstherr kann prüfen, ob du in einer anderen Laufbahn weiterarbeiten kannst, zum Beispiel in der Verwaltung.
Für dich kann das bedeuten: anderer Job, anderes Umfeld, vielleicht weniger Zulagen. Und eine Versicherung, die nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlt, zahlt dann nicht.
Worauf wir bei den Klauseln achten
- Spezielle Klausel: Der Tarif sollte die Polizei- bzw. Feuerwehrdienstunfähigkeit ausdrücklich einschließen.
- Auslöser: Zählt schon die Feststellung, oder erst die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung? Hier unterscheiden sich die Bedingungen deutlich.
- Ohne eigene Prüfung: Der Versicherer sollte sich an die Entscheidung des Dienstherrn halten.
- Laufzeit: Vollzugsbeamte gehen oft früher in den Ruhestand. Die Laufzeit muss dazu passen.
Diese Klauseln gibt es nicht bei jedem Versicherer, und sie sind unterschiedlich gut. Hier lohnt sich das Kleingedruckte.
Anwärter: früh absichern
In der Ausbildung bist du Beamter auf Widerruf. Wirst du jetzt dienstunfähig, wirst du in der Regel entlassen. Und gerade in der Ausbildung ist das Verletzungsrisiko bei Einsatztraining und Sport nicht klein.
Wer früh abschließt, ist meist noch gesund und hat es mit den Gesundheitsfragen leichter. Mehr zu den Grundlagen für Beamte findest du auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeit.
Angestellt, Werkfeuerwehr oder Ehrenamt
Nicht jeder bei der Feuerwehr ist Beamter. Bist du zum Beispiel bei einer Werkfeuerwehr angestellt, brauchst du eine normale BU mit genauer Tätigkeitsbeschreibung.
Bist du in der freiwilligen Feuerwehr, zählt für die BU dein Hauptberuf. Sprich das Ehrenamt bei uns trotzdem an, damit wir es bei den Fragen richtig einordnen.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












