Was passiert, wenn du dienstunfähig wirst?
- Beamte auf Widerruf (Anwärter, Referendare): Du wirst in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Viel kommt dabei nicht heraus.
- Beamte auf Probe: Ohne Dienstunfall droht ebenfalls die Entlassung. Einen Anspruch auf Ruhegehalt gibt es meist erst nach fünf Dienstjahren.
- Beamte auf Lebenszeit: Du bekommst Ruhegehalt. In den ersten Dienstjahren ist das oft nur die Mindestversorgung – und die liegt deutlich unter deinem Gehalt.
Was eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ausmacht
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt – ohne eigene Prüfung.
- Passend zum Dienst: Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug gibt es besondere Klauseln.
- Richtige Laufzeit: Die Absicherung sollte bis zum Beginn deiner Pension laufen.
- Mitwachsen: Mit Nachversicherungsgarantie passt du die Rente an, wenn du befördert wirst.
Warum eine normale BU nicht reicht
Eine normale BU prüft selbst, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst. Dein Dienstherr entscheidet aber nach eigenen Regeln. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel können beide Entscheidungen auseinanderlaufen – und du stehst ohne Rente da.
Am besten früh
Als Anwärterin oder Referendar bist du meist jung und gesund. Dann ist die Absicherung am günstigsten und die Gesundheitsfragen sind am einfachsten. Und gerade in dieser Zeit ist die Lücke am größten.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












