Meldepflicht: Es kommt auf deine Bedingungen an
Viele moderne BU-Bedingungen verlangen keine Meldung, wenn du den Beruf wechselst. Auch wenn der neue Job riskanter ist, bleibt dein Beitrag dann gleich.
Ältere Verträge enthalten manchmal noch eine Pflicht, einen Berufswechsel anzuzeigen. Was für dich gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Wenn du unsicher bist, schick sie uns – wir prüfen das im BU-Check kostenlos.
Welcher Beruf im Leistungsfall zählt
Im Leistungsfall schaut der Versicherer in der Regel auf den Beruf, den du zuletzt ausgeübt hast – so, wie er ohne gesundheitliche Einschränkung aussah. Nach einem Wechsel ist also dein neuer Job der Maßstab, nicht der, mit dem du die BU abgeschlossen hast.
Bist du längere Zeit aus dem Beruf raus, zum Beispiel in Elternzeit oder bei Arbeitslosigkeit, regeln die Bedingungen, welcher Beruf dann zählt. Gute Tarife haben dafür faire Regeln. Auch das schauen wir uns an.
Passt die Rente noch?
Verdienst du im neuen Job mehr, reicht deine BU-Rente vielleicht nicht mehr. Viele Verträge haben eine Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Anlässen, zum Beispiel einer Gehaltserhöhung, kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen. Dafür gelten Fristen – also nicht zu lange warten.
Wechselst du in einen Beruf mit weniger Risiko, etwa vom Handwerk ins Büro, bieten manche Versicherer auf Antrag eine neue Einstufung an. Ob das bei deinem Vertrag geht, prüfen wir.
Du machst dich selbstständig
Als Selbstständiger gelten oft besondere Regeln. Manche Versicherer können verlangen, dass du deinen Betrieb umorganisierst, wenn das zumutbar ist. Außerdem fällt mit dem Angestelltenverhältnis häufig der gesetzliche Schutz weg. Das ist ein guter Anlass, die BU einmal komplett durchzusehen.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












