Ärztliche Untersuchung: nur in bestimmten Fällen
In den meisten Fällen reichen die Gesundheitsfragen im Antrag. Eine ärztliche Untersuchung ist die Ausnahme. Sie kann vorkommen, wenn du eine besonders hohe BU-Rente versichern möchtest oder der Versicherer zu einer Vorerkrankung mehr wissen will.
Ab welcher Rentenhöhe das gilt und was genau untersucht wird, legt jeder Versicherer selbst fest. Das klären wir vorab, damit du nicht überrascht wirst.
Was dabei passieren kann
- Ärztliches Zeugnis: Ein Arzt füllt einen Fragebogen des Versicherers aus, oft mit einer kurzen Untersuchung.
- Laborwerte: Je nach Versicherer zum Beispiel Blut- oder Urinwerte.
- Weitere Untersuchungen: Nur wenn der Versicherer es für nötig hält.
Wer die Kosten trägt und wo die Untersuchung stattfindet, regelt der Versicherer. Wir sagen dir vorher, was auf dich zukommt.
Gentest: Der Versicherer darf keinen verlangen
Nach dem Gendiagnostikgesetz darf ein Versicherer von dir keinen Gentest verlangen – weder vor noch nach dem Vertragsabschluss.
Hast du schon einmal einen Gentest gemacht, musst du das Ergebnis in der Regel auch nicht angeben. Es gibt eine Ausnahme: bei sehr hohen Leistungen. Das ist der Fall bei mehr als 30.000 € Jahresrente bzw. mehr als 300.000 € Versicherungssumme. Dann darf der Versicherer nach Ergebnissen bereits gemachter Tests fragen.
Wichtig: Krankheiten bleiben anzeigepflichtig
Die Regeln zum Gentest gelten für das Testergebnis selbst. Hast du Beschwerden, eine Behandlung oder eine ärztliche Diagnose, die unter die Gesundheitsfragen fällt, gibst du sie ganz normal an – egal, wie sie entdeckt wurde.
Bist du unsicher, ob etwas unter die Ausnahme fällt, sprich uns an, bevor du den Fragebogen ausfüllst.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












