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    Mit Migräne in die BU – Wie oft, wie stark, wie behandelt – darauf kommt es an

    Wer Migräne hat, weiß: Ein Anfall kann einen ganzen Tag auslöschen. Bei manchen kommt das zweimal im Jahr vor, bei anderen mehrmals im Monat.

    Genau dieser Unterschied interessiert die Versicherer. Migräne allein führt nicht automatisch zur Ablehnung – aber sie wird genau angeschaut, weil häufige Anfälle die Arbeitsfähigkeit spürbar einschränken können.

    Was Versicherer bei Migräne fragen

    • Diagnose: Migräne, Spannungskopfschmerz oder eine andere Kopfschmerzform – und wer hat sie gestellt?
    • Häufigkeit: Wie viele Anfälle oder Kopfschmerztage hast du ungefähr im Monat?
    • Dauer und Stärke: Wie lange dauert ein Anfall, musst du dich hinlegen, gibt es eine Aura?
    • Medikamente: Akutmittel bei Bedarf oder auch eine vorbeugende Behandlung?
    • Fehltage: Fällst du deswegen bei der Arbeit aus, und wie oft?
    • Abklärung: Gab es neurologische Untersuchungen, zum Beispiel ein MRT, und was kam dabei heraus?

    Ein Kopfschmerztagebuch hilft

    Bei Migräne sagt eine Diagnose allein wenig. Viel aussagekräftiger ist, wie oft und wie stark die Anfälle tatsächlich sind. Wenn du ein Kopfschmerztagebuch führst – auf Papier oder in einer App –, ist das eine gute Grundlage für deine eigene Erklärung.

    Hast du keins, schätze die Häufigkeit ehrlich ein. Eine grobe, ehrliche Angabe ist besser als gar keine.

    Unterlagen, die überzeugen

    • Neurologischer Befund: falls du beim Facharzt warst
    • Bildgebung: der Bericht, falls ein MRT oder CT gemacht wurde
    • Medikamentenliste: was du bei einem Anfall nimmst und ob du vorbeugend etwas einnimmst
    • Deine Angaben: Häufigkeit, Dauer, Fehltage in den letzten Jahren

    So kann der Versicherer entscheiden

    Bei seltenen Anfällen ohne Fehltage ist die Chance auf gute Bedingungen meist besser als bei häufigen Anfällen mit vorbeugender Behandlung. Je nach Versicherer kommt eine normale Annahme, ein Zuschlag oder ein Ausschluss für Migräne und Kopfschmerzerkrankungen in Frage.

    Achte bei einem Ausschluss darauf, wie er formuliert ist. Ein enger Ausschluss nur für Migräne ist etwas anderes als ein weit gefasster für Erkrankungen des Nervensystems. Das vergleichen wir für dich.

    Häufige Fragen

    Das hängt von der Frage ab: Manche Versicherer fragen nur nach ärztlichen Behandlungen, andere auch nach Beschwerden. Wir sehen uns die Formulierung mit dir an.

    Kann sein. Wer zum Beispiel viel fährt oder mit Maschinen arbeitet, wird manchmal anders angeschaut als jemand mit flexibler Bürotätigkeit. Beschreib deinen Arbeitsalltag in der Erklärung mit.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.

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