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    BU-Lexikon: Fachbegriffe von A bis Z – Versicherungsdeutsch, einfach erklärt

    In BU-Bedingungen stehen viele Begriffe, die kaum jemand im Alltag benutzt. Hier erklären wir die wichtigsten kurz und ohne Fachchinesisch.

    Wie ein Begriff in deinem Vertrag genau geregelt ist, steht immer in den Bedingungen deines Versicherers. Im Zweifel schauen wir gemeinsam rein.

    A–D

    • Abstrakte Verweisung: Der Versicherer könnte dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du mit deiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könntest – auch wenn du ihn gar nicht ausübst. Gute Tarife verzichten heute darauf.
    • Anerkenntnis: Die Erklärung des Versicherers, dass er im Leistungsfall zahlt. Manchmal wird es zunächst nur befristet ausgesprochen.
    • Anzeigepflicht: Du musst die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verletzt du sie, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
    • AU-Klausel: Arbeitsunfähigkeitsklausel. Der Versicherer zahlt schon bei längerer Krankschreibung, oft ab sechs Monaten – meist zeitlich begrenzt.
    • Ausschluss: Eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für alles andere bist du versichert.
    • Beitragsbefreiung: Im Leistungsfall musst du keine Beiträge mehr zahlen.
    • Beitragsdynamik: Beitrag und Rente steigen vor dem Leistungsfall regelmäßig, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wie oft du widersprechen darfst, ist begrenzt.
    • Berufsunfähigkeit: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für längere Zeit nicht mehr ausüben – in den meisten Tarifen zu mindestens 50 % und für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
    • Bruttobeitrag: Der Höchstbeitrag deines Vertrags. Bis zu diesem Betrag darf der Versicherer den Zahlbeitrag erhöhen.
    • Dienstunfähigkeitsklausel: Für Beamte. Der Versicherer zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt.

    E–K

    • Endalter: Bis zu diesem Alter läuft dein Vertrag. Wir empfehlen mindestens 67.
    • Erwerbsminderungsrente: Die Rente vom Staat. Sie zahlt nur, wenn du in irgendeiner Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst – voll erst unter drei Stunden.
    • Ertragsanteil: Eine private Einzel-BU-Rente ist nur mit diesem Anteil steuerpflichtig, nicht in voller Höhe.
    • Gesundheitsfragen: Die Fragen im Antrag zu Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden. Jeder Versicherer fragt anders und unterschiedlich weit zurück.
    • Karenzzeit: Eine Wartezeit, bevor die Leistung beginnt. Gute BU-Tarife kommen meist ohne aus.
    • Konkrete Verweisung: Übst du tatsächlich einen anderen Beruf aus, der deiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht, darf der Versicherer dich oft darauf verweisen.

    L–R

    • Leistungsdauer: So lange zahlt der Versicherer die Rente höchstens. Sie kann länger sein als die Zeit, in der du Beiträge zahlst.
    • Leistungsdynamik: Die Rente steigt im Leistungsfall jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz – wichtig, wenn du viele Jahre auf sie angewiesen bist.
    • Nachprüfung: Auch nach dem Anerkenntnis darf der Versicherer prüfen, ob du weiterhin berufsunfähig bist.
    • Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung oder Immobilienkauf kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – mit Alters- und Höchstgrenzen.
    • Nettobeitrag: Der Beitrag, den du tatsächlich zahlst. Er ist niedriger als der Bruttobeitrag, weil Überschüsse verrechnet werden.
    • Prognosezeitraum: Wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauern muss, damit der Versicherer zahlt. Meist sind es sechs Monate.
    • Risikovoranfrage: Eine anonyme Anfrage beim Versicherer vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichern würde.
    • Zurückstellung: Der Versicherer entscheidet noch nicht über deinen Antrag, sondern erst nach einer bestimmten Zeit, zum Beispiel nach einer beschwerdefreien Phase.
    • Rückwirkende Leistung: Meldest du die Berufsunfähigkeit erst später, zahlen viele Versicherer auch rückwirkend. Wie weit zurück, regeln die Bedingungen.

    S–Z

    • Stundung: Du darfst Beiträge eine Zeit lang aussetzen, zum Beispiel während der Versicherer deinen Leistungsantrag prüft oder bei finanziellen Engpässen. Die Regeln sind je nach Tarif verschieden.
    • Überschussbeteiligung: Der Versicherer gibt einen Teil seiner Überschüsse an dich weiter. Bei der BU senkt das meist deinen Zahlbeitrag.
    • Umorganisation: Bei Selbstständigen kann der Versicherer verlangen, dass du deinen Betrieb umorganisierst, wenn das zumutbar ist. Manche Tarife verzichten unter bestimmten Bedingungen darauf.
    • Versicherungsdauer: So lange bist du versichert und zahlst Beiträge.
    • Zuschlag: Ein höherer Beitrag wegen einer Vorerkrankung, eines Hobbys oder eines Berufsrisikos. Dafür bist du voll versichert.

    Häufige Fragen

    Klar. Schreib uns oder frag im Termin. Wir erklären dir auch gern, wie ein Begriff in deinem eigenen Vertrag geregelt ist.

    Sie beschreiben, wie es meistens geregelt ist. Was genau für dich gilt, steht in den Bedingungen deines Versicherers. Die prüfen wir beim BU-Check.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.

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