A–D
- Abstrakte Verweisung: Der Versicherer könnte dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du mit deiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könntest – auch wenn du ihn gar nicht ausübst. Gute Tarife verzichten heute darauf.
- Anerkenntnis: Die Erklärung des Versicherers, dass er im Leistungsfall zahlt. Manchmal wird es zunächst nur befristet ausgesprochen.
- Anzeigepflicht: Du musst die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verletzt du sie, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
- AU-Klausel: Arbeitsunfähigkeitsklausel. Der Versicherer zahlt schon bei längerer Krankschreibung, oft ab sechs Monaten – meist zeitlich begrenzt.
- Ausschluss: Eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Für alles andere bist du versichert.
- Beitragsbefreiung: Im Leistungsfall musst du keine Beiträge mehr zahlen.
- Beitragsdynamik: Beitrag und Rente steigen vor dem Leistungsfall regelmäßig, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wie oft du widersprechen darfst, ist begrenzt.
- Berufsunfähigkeit: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für längere Zeit nicht mehr ausüben – in den meisten Tarifen zu mindestens 50 % und für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
- Bruttobeitrag: Der Höchstbeitrag deines Vertrags. Bis zu diesem Betrag darf der Versicherer den Zahlbeitrag erhöhen.
- Dienstunfähigkeitsklausel: Für Beamte. Der Versicherer zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt.
E–K
- Endalter: Bis zu diesem Alter läuft dein Vertrag. Wir empfehlen mindestens 67.
- Erwerbsminderungsrente: Die Rente vom Staat. Sie zahlt nur, wenn du in irgendeiner Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst – voll erst unter drei Stunden.
- Ertragsanteil: Eine private Einzel-BU-Rente ist nur mit diesem Anteil steuerpflichtig, nicht in voller Höhe.
- Gesundheitsfragen: Die Fragen im Antrag zu Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden. Jeder Versicherer fragt anders und unterschiedlich weit zurück.
- Karenzzeit: Eine Wartezeit, bevor die Leistung beginnt. Gute BU-Tarife kommen meist ohne aus.
- Konkrete Verweisung: Übst du tatsächlich einen anderen Beruf aus, der deiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht, darf der Versicherer dich oft darauf verweisen.
L–R
- Leistungsdauer: So lange zahlt der Versicherer die Rente höchstens. Sie kann länger sein als die Zeit, in der du Beiträge zahlst.
- Leistungsdynamik: Die Rente steigt im Leistungsfall jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz – wichtig, wenn du viele Jahre auf sie angewiesen bist.
- Nachprüfung: Auch nach dem Anerkenntnis darf der Versicherer prüfen, ob du weiterhin berufsunfähig bist.
- Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhung oder Immobilienkauf kannst du die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – mit Alters- und Höchstgrenzen.
- Nettobeitrag: Der Beitrag, den du tatsächlich zahlst. Er ist niedriger als der Bruttobeitrag, weil Überschüsse verrechnet werden.
- Prognosezeitraum: Wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauern muss, damit der Versicherer zahlt. Meist sind es sechs Monate.
- Risikovoranfrage: Eine anonyme Anfrage beim Versicherer vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen er dich versichern würde.
- Zurückstellung: Der Versicherer entscheidet noch nicht über deinen Antrag, sondern erst nach einer bestimmten Zeit, zum Beispiel nach einer beschwerdefreien Phase.
- Rückwirkende Leistung: Meldest du die Berufsunfähigkeit erst später, zahlen viele Versicherer auch rückwirkend. Wie weit zurück, regeln die Bedingungen.
S–Z
- Stundung: Du darfst Beiträge eine Zeit lang aussetzen, zum Beispiel während der Versicherer deinen Leistungsantrag prüft oder bei finanziellen Engpässen. Die Regeln sind je nach Tarif verschieden.
- Überschussbeteiligung: Der Versicherer gibt einen Teil seiner Überschüsse an dich weiter. Bei der BU senkt das meist deinen Zahlbeitrag.
- Umorganisation: Bei Selbstständigen kann der Versicherer verlangen, dass du deinen Betrieb umorganisierst, wenn das zumutbar ist. Manche Tarife verzichten unter bestimmten Bedingungen darauf.
- Versicherungsdauer: So lange bist du versichert und zahlst Beiträge.
- Zuschlag: Ein höherer Beitrag wegen einer Vorerkrankung, eines Hobbys oder eines Berufsrisikos. Dafür bist du voll versichert.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












