Die Umorganisationsklausel
Das wichtigste Thema für Selbstständige. Der Versicherer kann prüfen, ob du deinen Betrieb so umorganisieren kannst, dass du trotz Krankheit weiterarbeiten kannst – zum Beispiel indem du körperliche Arbeit abgibst und mehr im Büro machst.
Das darf er aber nur verlangen, wenn es zumutbar ist: Die Umorganisation muss betrieblich sinnvoll sein, darf keinen großen Kapitaleinsatz erfordern und dein Einkommen nicht deutlich schmälern. Manche Tarife verzichten unter bestimmten Bedingungen ganz darauf, etwa bei kleinen Betrieben oder einem hohen Büroanteil.
Wie die Umorganisation geregelt ist, ist für Selbstständige oft wichtiger als ein paar Euro Beitrag.
Welche Rente, wenn das Einkommen schwankt?
Bei Angestellten zählt das Bruttogehalt. Bei Selbstständigen schauen die Versicherer meist auf den Gewinn, oft auf den Durchschnitt der letzten Jahre. Wie genau, regelt jeder Versicherer anders.
Bist du gerade erst gegründet, sind die Höchstrenten oft begrenzt. Dann planen wir mit einer Nachversicherungsgarantie, damit die Rente später mitwachsen kann.
Im Leistungsfall: Nachweis ist alles
Wer selbstständig ist, muss im Leistungsfall genau zeigen, was er vorher gemacht hat. Wie viele Stunden auf der Baustelle, beim Kunden, im Büro, mit Buchhaltung oder Personal? Diese Aufteilung ist die Grundlage für die Prüfung.
Es hilft, wenn du deine Tätigkeit schon heute im Blick hast. Und wenn es so weit ist, begleiten wir dich mit Leistungsfall-Spezialisten aus unserem Netzwerk.
Was wir für Selbstständige prüfen
- Umorganisation: Wie ist sie geregelt, gibt es einen Verzicht?
- Einkommen: Welche Rente ist mit deinem Gewinn möglich?
- AU-Klausel: Überbrückt sie die Zeit, bis die BU geklärt ist?
- Zusammenspiel: Wie passen Krankentagegeld und BU zusammen, damit keine Lücke entsteht?
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












