Warum du hier ganz genau sein musst
Du musst alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflicht.
Fehlt etwas Wichtiges, kann der Versicherer später je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anpassen. Im schlimmsten Fall bekommst du dann keine Leistung – genau dann, wenn du sie brauchst. Ehrlich angeben ist deshalb immer besser als weglassen.
Jeder Versicherer fragt anders
- Ambulante Behandlungen: Je nach Versicherer wird meist nach den letzten drei oder fünf Jahren gefragt.
- Krankenhaus und Operationen: Oft fünf oder zehn Jahre zurück.
- Psychotherapie: Auch hier unterscheiden sich die Zeiträume deutlich.
- Beschwerden ohne Arztbesuch: Manche Versicherer fragen auch danach.
- Die Formulierung: Ob nach „Krankheiten“, „Beschwerden“ oder „Behandlungen“ gefragt wird, macht einen großen Unterschied.
Was das für dich bedeutet
Hattest du zum Beispiel vor vier Jahren eine längere Behandlung, spielt sie bei einem Versicherer, der nur drei Jahre zurückfragt, keine Rolle mehr. Ein anderer, der fünf Jahre fragt, will alles darüber wissen – und entscheidet vielleicht mit Ausschluss oder Zuschlag.
Wir kennen die Fragen der Versicherer und sortieren vorab, wo du am besten aufgehoben bist.
Vereinfachte Gesundheitsfragen
Immer wieder gibt es Aktionen mit deutlich weniger Gesundheitsfragen, oft für junge Leute oder bestimmte Berufsgruppen. Das kann eine echte Chance sein. Meist gelten dabei aber niedrigere Höchstrenten oder andere Grenzen. Wir prüfen, ob gerade eine Aktion zu dir passt.
Unsere Tipps
- Nicht aus dem Gedächtnis: Bei deiner Krankenkasse kannst du eine Übersicht deiner Behandlungen anfordern.
- Berichte sammeln: Arzt- und Krankenhausberichte helfen, eine Vorerkrankung richtig einzuordnen.
- Nichts beschönigen: Lieber eine Frage zu viel mit Ja beantworten und erklären.
- Nicht allein ausfüllen: Wir gehen die Fragen mit dir gemeinsam durch.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












