Zum Inhalt springen

    Ärzte, Anwälte, Steuerberater: BU neben dem Versorgungswerk – Warum das Versorgungswerk meist nicht reicht

    Wer in einem Kammerberuf arbeitet, ist meist über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Viele verlassen sich darauf auch bei Berufsunfähigkeit.

    Das Problem: Das Versorgungswerk leistet in der Regel nur, wenn du deinen Kammerberuf vollständig nicht mehr ausüben kannst. Das gilt für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und andere Kammerberufe.

    Die Lücke zwischen Versorgungswerk und Wirklichkeit

    Eine Chirurgin, die wegen ihrer Hände nicht mehr operieren kann, könnte vielleicht noch beraten oder Gutachten schreiben. Ein Steuerberater, der nach einer schweren Erkrankung nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann, ist nicht vollständig berufsunfähig.

    In solchen Fällen zahlt das Versorgungswerk oft nichts – obwohl das Einkommen deutlich einbricht. Eine private BU leistet dagegen meist schon ab 50 % Berufsunfähigkeit.

    Worauf wir bei Kammerberufen achten

    • Konkrete Tätigkeit: Fachrichtung, Anteil am Patienten oder Mandanten, Leitungsaufgaben – das bestimmt die Einstufung und später die Prüfung.
    • Selbstständig in Praxis oder Kanzlei: Dann kommt die Umorganisationsklausel dazu. Wir prüfen, wie der Tarif sie regelt.
    • Infektionsklausel: Für Ärzte und andere Heilberufe wichtig. Manche Tarife leisten, wenn du wegen einer Infektion nicht mehr in deinem Beruf arbeiten darfst.
    • Hohe Renten: Bei hohen Einkommen stoßen einzelne Versicherer an ihre Grenzen. Dann kann es sinnvoll sein, die Rente auf zwei Verträge zu verteilen.

    Schon im Studium oder in der Weiterbildung

    Medizin- und Jurastudium dauern lange, danach kommen Weiterbildung oder Referendariat. Wer schon im Studium abschließt, ist meist gesünder und günstiger eingestuft. Mit einer guten Nachversicherungsgarantie wächst die Rente beim Berufsstart oder bei der Niederlassung mit.

    Mehr für deinen Berufsstand

    Auf diesen Seiten findest du, was wir sonst noch für Ärzte und Steuerberater tun:

    Häufige Fragen

    Grundsätzlich ja. Die private BU zahlt ihre vereinbarte Rente, egal was das Versorgungswerk leistet. Was das Versorgungswerk im Einzelfall zahlt, regelt seine eigene Satzung.

    Für das Versorgungswerk nicht. Für die BU fällt die Frage der Umorganisation weg, dafür zählen Fachrichtung und Dienste wie Nacht- oder Bereitschaftsdienst bei der Einstufung.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.

    Lass uns über deine BU sprechen

    Persönlich bei uns in Kalkar oder per Video aus ganz Deutschland. Die Beratung ist für dich kostenlos.

    Jetzt Termin buchen

    31 Versicherer für deine BU im Vergleich

    Diese Versicherer vergleichen wir für deine Berufsunfähigkeitsversicherung – darunter viele mit den besten Bedingungen am Markt.