Die Lücke zwischen Versorgungswerk und Wirklichkeit
Eine Chirurgin, die wegen ihrer Hände nicht mehr operieren kann, könnte vielleicht noch beraten oder Gutachten schreiben. Ein Steuerberater, der nach einer schweren Erkrankung nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann, ist nicht vollständig berufsunfähig.
In solchen Fällen zahlt das Versorgungswerk oft nichts – obwohl das Einkommen deutlich einbricht. Eine private BU leistet dagegen meist schon ab 50 % Berufsunfähigkeit.
Worauf wir bei Kammerberufen achten
- Konkrete Tätigkeit: Fachrichtung, Anteil am Patienten oder Mandanten, Leitungsaufgaben – das bestimmt die Einstufung und später die Prüfung.
- Selbstständig in Praxis oder Kanzlei: Dann kommt die Umorganisationsklausel dazu. Wir prüfen, wie der Tarif sie regelt.
- Infektionsklausel: Für Ärzte und andere Heilberufe wichtig. Manche Tarife leisten, wenn du wegen einer Infektion nicht mehr in deinem Beruf arbeiten darfst.
- Hohe Renten: Bei hohen Einkommen stoßen einzelne Versicherer an ihre Grenzen. Dann kann es sinnvoll sein, die Rente auf zwei Verträge zu verteilen.
Schon im Studium oder in der Weiterbildung
Medizin- und Jurastudium dauern lange, danach kommen Weiterbildung oder Referendariat. Wer schon im Studium abschließt, ist meist gesünder und günstiger eingestuft. Mit einer guten Nachversicherungsgarantie wächst die Rente beim Berufsstart oder bei der Niederlassung mit.
Mehr für deinen Berufsstand
Auf diesen Seiten findest du, was wir sonst noch für Ärzte und Steuerberater tun:
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












