Was bei Schülern versichert ist
Bei einer Schüler-BU gilt der Schulbesuch als „Beruf“. Kann dein Kind wegen Krankheit oder Unfall die Schule voraussichtlich für längere Zeit – meist sechs Monate – zu mindestens 50 % nicht mehr besuchen, kommt die BU in Frage.
Wie genau das geprüft wird, regelt jeder Versicherer in seinen Bedingungen etwas anders. Darauf achten wir beim Vergleich.
Wie Schüler eingestuft werden
Weil es noch keinen Beruf gibt, schauen manche Versicherer auf die Schulform oder die Klassenstufe. Andere berücksichtigen schon den Berufswunsch. Deshalb können die Beiträge für denselben Schüler je nach Versicherer deutlich auseinanderliegen.
Der große Vorteil: Die Einstufung von heute bleibt bei guten Tarifen bestehen – auch wenn dein Kind später einen körperlich anstrengenden Beruf ergreift.
Der richtige Zeitpunkt
Die Pubertät bringt oft Dinge mit sich, die später in den Gesundheitsfragen auftauchen: Sportverletzungen, Rückenbeschwerden, Gespräche beim Psychologen, Allergien. Wer vorher abschließt, hat es meist leichter.
Steht schon etwas in der Akte, ist das kein Grund aufzugeben. Dann stellen wir anonyme Voranfragen und schauen, wer dein Kind fair einschätzt.
Rentenhöhe und Nachversicherung
- Höchstgrenzen: Für Schüler lassen die Versicherer meist nur eine begrenzte BU-Rente zu. Wir versichern so viel, wie der Versicherer zulässt – mit dem Ziel von mindestens 1.000 €.
- Mitwachsen: Mit der Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente später ohne neue Gesundheitsfragen erhöhen, oft zum Beispiel bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums. Die Bedingungen und Fristen unterscheiden sich.
- Laufzeit: Auch bei Schülern vereinbaren wir ein Endalter von mindestens 67.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












