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    Nach einer Psychotherapie in die BU – Hilfe gesucht zu haben, ist kein Makel – aber ein Thema für den Antrag

    Sich in einer schweren Phase Hilfe zu holen, ist vernünftig. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten haben irgendwann eine Psychotherapie gemacht – nach einer Trennung, einem Trauerfall, einer Überlastung im Job oder aus ganz anderen Gründen.

    Für die BU ist das trotzdem ein wichtiges Thema. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigen Ursachen für Berufsunfähigkeit, deshalb fragen die Versicherer genau nach. Das heißt aber nicht, dass eine BU damit ausgeschlossen ist.

    Die Versicherer fragen unterschiedlich weit zurück

    Gerade bei Psychotherapie unterscheiden sich die Gesundheitsfragen stark. Die Zeiträume sind verschieden, und auch die Formulierung macht einen Unterschied: Manche fragen nach Behandlungen, manche nach Beratungen, manche nach Beschwerden.

    Liegt deine Therapie schon länger zurück, kann es Versicherer geben, bei denen sie gar nicht mehr abgefragt wird. Das prüfen wir für dich, bevor wir irgendwo anfragen.

    Ob ein Coaching, eine Beratungsstelle oder ein Gespräch beim Hausarzt unter eine Frage fällt, hängt vom genauen Wortlaut ab. Entscheide das bitte nicht allein, sondern geh es mit uns durch.

    Diese Fragen kommen auf dich zu

    • Anlass: Was hat dich damals zur Therapie gebracht?
    • Diagnose: Was hat der Therapeut oder Arzt festgestellt bzw. abgerechnet?
    • Umfang: Wie lange ging die Therapie, ambulant oder stationär?
    • Medikamente: Hast du etwas eingenommen, nimmst du noch etwas?
    • Arbeitsunfähigkeit: Warst du krankgeschrieben, und wie lange?
    • Heute: Ist die Therapie abgeschlossen? Seit wann geht es dir stabil gut?

    Diese Unterlagen machen den Unterschied

    Hilfreich ist ein Bericht oder eine kurze Zusammenfassung zum Abschluss der Therapie, falls du so etwas hast. Wichtig ist außerdem deine Übersicht der Krankenkasse: Dort steht, welche Diagnose abgerechnet wurde. Die klingt manchmal deutlich ernster, als es sich für dich angefühlt hat – dann gehört eine Erklärung dazu.

    Mögliche Antworten der Versicherer

    Je nach Anlass, Verlauf und Abstand zur Behandlung reicht die Bandbreite von normaler Annahme über Zuschlag oder Ausschluss bis zur Zurückstellung oder Ablehnung. Ein Ausschluss betrifft dann meist psychische Erkrankungen – für Unfälle, Rücken oder andere Krankheiten bleibt der Schutz bestehen.

    Eine Zurückstellung bedeutet: Der Versicherer will noch etwas Zeit abwarten. Dann lohnt es sich oft, später noch einmal anzufragen.

    Bei uns bleibt das vertraulich

    Gesundheitsdaten zur Psyche sind besonders sensibel. Wir gehen damit sorgfältig um, fragen nur anonym vor und geben nichts ohne deine Zustimmung weiter. Und wir reden ganz normal darüber – ohne Schublade.

    Häufige Fragen

    Deine Gesundheit geht vor. Wenn du Hilfe brauchst, hol sie dir. Über die Absicherung reden wir dann gemeinsam – auch danach gibt es oft Wege.

    Das hängt davon ab, wie weit der jeweilige Versicherer zurückfragt. Genau deshalb sortieren wir die Versicherer vorher nach ihren Fragen.

    Auch das kann je nach Frage dazugehören. Gib es im Fragebogen an, wir klären, ob und wie es beim jeweiligen Versicherer relevant ist.

    Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026

    Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.

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    31 Versicherer für deine BU im Vergleich

    Diese Versicherer vergleichen wir für deine Berufsunfähigkeitsversicherung – darunter viele mit den besten Bedingungen am Markt.