Verbeamtet: Dienstunfähigkeit absichern
Als verbeamtete Lehrkraft brauchst du eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Sie zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt – ohne dass der Versicherer das noch einmal selbst prüft.
Das ist besonders wichtig, solange du Beamter auf Widerruf oder auf Probe bist. In dieser Zeit ist deine Versorgung bei Dienstunfähigkeit oft sehr dünn.
Angestellt: die normale BU
Bist du als Lehrkraft angestellt, gilt für dich die normale BU. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt dir nur Erwerbsminderungsrente – und die gibt es erst, wenn du in keinem Job mehr sechs Stunden am Tag arbeiten kannst.
Gerade Quereinsteiger und Vertretungslehrkräfte sind oft zunächst angestellt. Steht eine Verbeamtung später im Raum, achten wir darauf, ob der Tarif dann eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzen kann. Das bieten nicht alle Versicherer an.
Referendariat: der beste Zeitpunkt
Im Referendariat bist du meist Beamter auf Widerruf. Wirst du jetzt dienstunfähig, wirst du in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Viel bleibt dabei nicht.
Gleichzeitig bist du meist jung und gesund. Wer jetzt abschließt, hat es mit den Gesundheitsfragen leichter und sichert sich günstige Beiträge.
Was den Lehrerberuf besonders macht
- Psyche: Lärm, Druck und Verantwortung gehen an die Substanz. Psychische Belastungen sind bei Lehrkräften ein wichtiges Thema – auch in den Gesundheitsfragen.
- Stimme: Ohne Stimme kein Unterricht. Auch das kann den Beruf gefährden.
- Teilzeit: Viele Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit. Die Rentenhöhe planen wir trotzdem so, dass sie trägt.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












