Warum die gesetzliche Absicherung meist nicht reicht
Landwirte sind über die landwirtschaftliche Sozialversicherung abgesichert. Die gesetzliche Leistung bei Erwerbsminderung ist aber meist nicht darauf ausgelegt, das Einkommen und die laufenden Kosten auf dem Hof zu ersetzen.
Was dir dort im Einzelfall zustehen würde, klären wir mit dir anhand deiner Unterlagen. Die Lücke schließt eine private BU.
Ein Beruf mit viel Risiko
- Körperlich: Schwere Arbeit bei jedem Wetter, früh am Morgen, oft sieben Tage die Woche.
- Gefahren: Maschinen, Tiere, Arbeit in der Höhe.
- Abhängigkeit: Viele Aufgaben lassen sich nicht einfach liegen lassen.
Die Versicherer stufen Landwirte deshalb oft in teure Gruppen ein. Die Unterschiede zwischen ihnen sind aber groß.
Betriebsleiter sind Selbstständige
Als Betriebsleiter giltst du für die BU als Selbstständiger. Damit kommt die Umorganisationsklausel ins Spiel: Der Versicherer kann prüfen, ob du den Hof so umstellen kannst, dass du trotz Krankheit weiterarbeitest – etwa indem du körperliche Arbeit abgibst und dich mehr um Organisation und Verwaltung kümmerst.
Gerade in der Landwirtschaft ist das ein heikler Punkt. Deshalb schauen wir uns die Regelung bei jedem Tarif genau an.
Was wir für Höfe prüfen
- Tätigkeit: Wie viel ist Stall, Feld, Maschinen – und wie viel Büro, Planung und Verkauf?
- Nebenerwerb: Arbeitest du zusätzlich in einem anderen Beruf, beschreiben wir beide Tätigkeiten genau.
- Familie: Auch mitarbeitende Familienangehörige und Hofnachfolger brauchen eine eigene Absicherung.
- Rentenhöhe: Bei schwankenden Erträgen planen wir die BU-Rente so, dass sie im Ernstfall wirklich trägt.
Häufige Fragen
Geschrieben von Martin Smits und Marc Hülsken, deine persönlichen Versicherungsmakler in KalkarStand: Oktober 2026
Allgemeine Informationen ohne Gewähr. Welche Leistungen gelten, richtet sich immer nach den Bedingungen des gewählten Tarifs.












